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...entsprechend dem §20 SGB V des Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Teilerstattung durch Krankenkassen ist möglich.
• Abnehmen
• Ernährung & Sport
• Gesund und lecker essen für Kinder
• Stressbewältigung
• Ernährung im Schichtdienst und Außendienst
• Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
• Vegetarische und vegane Ernährung
u.v.m.
Sie möchten eine Ernährungsberatung bequem von zu Hause aus wahrnehmen oder auch von unterwegs aus?
Kein Problem! Einfach eine Notiz bei der Online-Terminbuchung in Terminland mit dem Wunsch hinterlassen, dann bekommen Sie vor Ihrem Termin einen Zoom-Zugang zugesendet.
Zoom können Sie sich kostenfrei auf Ihren PC, Ihren Laptop oder Ihr Smartphone laden: Klicken Sie hier.
Zertifizierte Beratung nach §43 SGB V, Teilerstattung durch Krankenkassen möglich. Nutzen Sie hierfür eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Ich berate Sie gerne bei:
• Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen
• Fettstoffwechselstörungen
• Rheuma, Arthrose, Arthritis, Fibromyalgie und Osteoporose
• Allergien
• Magen- und Darmerkrankungen, Unverträglichkeiten, Zöliakie
• Mangel- oder Unterernährung
• Essstörungen
• Krebserkrankungen
• Nierenerkrankungen
• Gicht, Hyperurikämie
• Hauterkrankungen, chronische Wunden
• Wundheilungsstörungen
• Ernährungsmedizinische Beratung für Kinder und Jugendliche
• Wechseljahresbeschwerden
• Postvirales Erschöpfungssyndrom wie z.B. Long Covid uvm.
In einem ersten Infogespräch klären wir, wohin Sie mit der Ernährungsberatung kommen möchten. Was ist das Ziel? Außerdem besprechen wir, welche Diagnosen bereits vorliegen und planen das Vorgehen. Wir klären an dieser Stelle außerdem alle Fragen zu Ablauf, Kosten, etc. Bezüglich der Kosten ist eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung hilfreich um eine Teilerstattung durch Krankenkassen zu erzielen. Das Formular dazu können Sie hier herunterladen.
Für die Beratung vereinbaren wir in regelmäßigen Abständen Termine, in denen wir den Ernährungsplan besprechen, Sie Informationen zu für Sie gesundheitsförderlichen Lebensmitteln bekommen, wir gute Ideen zur Zusammenstellung leckerer Rezepte sammeln, Sie Fragen rund um das Thema Ernährung und Gesundheit stellen können, und vieles mehr.
Im zweiten Schritt bitte ich Sie, ein Ernährungsprotokoll auszufüllen. Es handelt sich dabei um eine Auflistung der Lebensmittel, die Sie pro Tag gegessen haben. Meistens umfasst das Protokoll drei Tage (vorzugsweise 2 Tage unter der Woche und ein Tag am Wochenende). Die Vorlage für das Ernährungsprotokoll können Sie hier herunterlanden.
Nachdem Sie mir alle erforderlichen Unterlagen einschließlich des Ernährungsprotokolls übermittelt haben, werde ich anhand der Diagnosen und aller Informationen eine Beratung bzw. ein Ernährungsplan erstellen, der übersichtlich und individuell auf Sie angepasst ist.
Im Anschluss an die Beratung vereinbaren wir nach einigen Monaten nochmals 1-2 Termine, für eine langfristige Aufrechterhaltung des Erfolgs.
Vorlage Ernährungsprotokoll:
Vorlage Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung:
CHRISTINE BAUER
Bachelor of Arts Ernährungsberatung
Master of Arts Prävention und Gesundheitsmanagement
Kemptener Str. 7
87629 Füssen
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